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Es kann immer wieder Situationen geben, in denen Sie einen Kredit einer Bank benötigen. Sollten Sie aber aktuell nicht arbeitsfähig sein, kann die Kombination aus Ihrer Gesundheit und dem Kreditwunsch schwierig werden. Grundsätzlich ist ein Bankkredit während des laufenden Krankengeldbezuges nicht ausgeschlossen, aber schwerer zu erhalten als mit Ihrem regulären Gehalt.

Hier ist für Sie im Detail alles Wichtige erläutert, damit Sie die Bank von Ihrem Kreditwunsch überzeugen können, obwohl Sie aktuell kein Einkommen aus Ihrer Erwerbstätigkeit haben. Nicht für jeden wird es eine Option für einen dringend benötigten Kredit geben, wenn Krankengeldzahlungen von der Krankenkasse bewilligt worden sind. Mit ein wenig Vorbereitung können Sie jedoch viele Pfeilstricke schon im Vorfeld aus dem Weg räumen und Ihre Chancen erhöhen.

Bei aller Vorsicht: Ratschläge und wichtige Hinweise zur Zahlung des Krankengeldes müssen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einholen. Hier wird nur der Zusammenhang zwischen Kreditbedarfen, Bonität und Tipps zum Kredit mit Krankengeld erläutert.

Was ist eigentlich Krankengeld?

Die Krankengeldzahlung ist eine Sozialleistung von den gesetzlichen Krankenversicherungen. Sollten Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein, haben Sie im Regelfall einen solchen Anspruch. Wenn Sie arbeitsunfähig erkranken, wird Ihnen nur noch für sechs Wochen von Ihrem Arbeitgeber der reguläre Arbeitslohn gezahlt. Danach endet diese Zahlung und die Krankenkassen schließen sich mit Ihrem Krankengeldanspruch an, solange Sie weiterhin arbeitsunfähig sind.

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Sollten Sie freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert sein, ist der Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes nur durch einen Zusatzbeitrag oder eine Zusatzversicherung möglich. Bedenken Sie auch, dass Krankengelder keine Rentenleistungen sind und auch keinen Entschädigungscharakter haben. Erst wenn sich über Monate oder Jahre keine Besserung der Gesundheit zeigt, können andere Leistungen infrage kommen.

Wie lange besteht der Anspruch auf Krankengeldzahlungen?

Bei durchgehender Erkrankung und fortlaufender Krankschreibung durch den jeweiligen Arzt kann für bis zu 78 Wochen eine Krankengeldzahlung durch Ihre Krankenkasse erfolgen. Sollten Sie innerhalb von drei Jahren wegen derselben Grunderkrankung wiederholt krankgeschrieben werden, addiert die Krankenversicherung die Zeiträume zusammen.

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Während des Krankengeldbezuges kann die Krankenkasse Sie auffordern, einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen zu stellen, um Ihren Gesundheitszustand zu bessern. Landläufig wird von einer Kur gesprochen. Sollte sich der Gesundheitszustand verschlimmern, werden Sie einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen müssen. Bei Genehmigung durch die Rentenversicherung endet mit Rentenbeginn auch die Zahlung des Krankengeldes. Sollten Sie weder eine Rente bekommen noch wieder gesund werden, endet nach 78 Wochen der Krankengeldanspruch. Im Zweifel können Sie anschließend bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Der Zahlbetrag ist hierbei mit der letzten Krankengeldhöhe vergleichbar.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

In jedem Fall fällt die Geldleistung der Krankenkasse niedriger aus als Ihr letztes Nettogehalt. Die finanziellen Einbußen wirken sich nachteilig auf Ihre Kreditwürdigkeit aus. Bei der Berechnung wird das Krankengeld ausgehend von 90 Prozent des Nettogehaltes ermittelt. Alle Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und auch Coronaprämien des letzten Kalenderjahres, werden bei der Berechnung Ihres Krankengeldes berücksichtigt.

Sie müssen von Ihrer Krankengeldzahlung die üblichen Sozialversicherungsabgaben, mit Ausnahme des eigentlichen Krankenkassenbeitrages bezahlen. Je nach Ihrem letzten Lohn kennt die Höhe Ihres Krankengeldes nach unten keine Grenze. Es gibt jedoch Höchstsummen. Pro Monat können Sie nicht mehr als etwa 3.200,- Euro an Krankengeldleistungen erhalten, was pro Krankentag rund 109,- Euro macht.

Ihre Chancen für einen Kredit mit Krankengeld

Letztlich haben Sie geringere Einkünfte und müssen die Bank dabei dennoch von Ihrer Kreditwürdigkeit überzeugen. Hierbei gibt es verschiedene Ansätze, welche Ihre Chancen in jedem Fall erhöhen. Einige Optionen, die Sie beachten sollten, sind:

  • Grundschulddarlehen oder Hypotheken,
  • eine Bürgschaft als Sicherheit,
  • verschiedene kleinere Kredite statt einer großen Summe;
  • Privatdarlehen,
  • die Beleihung einer Lebensversicherung oder auch
  • sich die Arbeitsfähigkeit bescheinigen zu lassen, um den Kredit auf Gehaltsbasis zu erhalten.

Kreditoptionen bei Krankengeldbezug

Obwohl Sie ganz sicher weniger Geld von der Krankenkasse bekommen, wie Sie zuvor als Gehalt bezogen haben, ist ein Kredit von Ihrer Bank nicht unmöglich. Letztlich müssen Sie die Bank, als Kreditgeber, davon überzeugen, dass Sie den Zahlungsverpflichtungen nachkommen wollen und können. Geringer Einkünfte erhöhen auch Sicht der Bank immer das Risiko für einen Kreditausfall. Wie Sie an der kleinen Liste bereits erkennen können, gibt es ein paar Stellschrauben und Tipps, wie Sie dennoch einen Kredit mit Krankengeld erhalten können. Auf einige der Punkte wird nachstehend im Detail eingegangen, um Ihre Überlegungen und Vorbereitungen zu erleichtern. Letztlich steht und fällt die Entscheidung der Bank nicht nur mit dem Eigenkapital und den monatlichen Einkünften!

Arbeitsfähigkeit bescheinigen lassen

Eine Möglichkeit ist eine ärztliche Bescheinigung. Ausnahmsweise nicht für die Krankenkasse zur Weiterzahlung der Leistungen, sondern eine Bescheinigung, welche genau das Gegenteil bezeugt. Sofern Ihr Gesundheitszustand sich bereits verbessert hat und Sie bald wieder arbeitsfähig sein werden, ist ein solches Attest Ihre Möglichkeit für einen Kredit. Denn die Bank rechnet in diesem Fall mit dem regulären Gehalt anstatt mit den aktuellen Sozialleistungen. Höhere Einkünfte geben Ihnen nicht nur einen größeren wirtschaftlichen Spielraum, sondern erhöhen direkt die Kreditchancen. Sie haben letztlich mehr Mittel zur Verfügung, um den Kredit an die Bank zurückzuzahlen.

Von dieser Option sollten Sie jedoch nicht um jeden Preis Gebrauch machen. Sollten Sie eine entsprechende Bescheinigung von Ihrem Arzt erhalten, werden Sie nicht weiter krankgeschrieben. Sie werden keine weiteren Leistungen Ihrer Krankenkasse erhalten und müssen wieder zur Arbeit. Sollten Sie also nicht genesen sein, dann ist der mögliche Verlust des Krankengeldes höher einzustufen als der Kreditbedarf. Zulasten Ihrer Gesundheit sollten Sie nicht handeln. Im Regelfall wird der Arzt Ihnen auch keine Arbeitsfähigkeit bescheinigen, wenn Sie weiterhin erkrankt sind.

Eine Bürgschaft

Sie haben nicht genug Mittel zur Verfügung, welches Sie als Eigenkapital der Bank nachweisen können? Hat die Bank Zweifel, ob Sie die Raten des gewünschten Kredites rechtzeitig und vollumfänglich zurückzahlen können? Neben Privatkrediten oder Grundschulden auf Ihr Eigenheim kommt noch eine weitere Möglichkeit in Betracht, welche oft vergessen wird: eine Bürgschaft.

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Sofern engere Freunde oder die Familie für Ihren Kredit bürgen würden, erhöht das in jedem Fall Ihre Erfolgsaussichten bei der Bank. Die Bürgen werden von der Bank in Haftung genommen, wenn Sie den Verpflichtungen nicht nachkommen. Sie sollten bei dieser Variante also sehr sicher sein, dass Sie die Forderungen der Bank durchgehend bedienen können. Im Zweifel müssten Verwandte als Ihre Bürgen für die Schuld aufkommen. Letztlich könnten die Bürgen im Extremfall sogar gepfändet werden, was schwerer wiegt als ein Schreiben von „Inkasso Hamburg“ oder anderen Geldeintreibern. Solche Umstände belasten Freundschaften und Familien ganz extrem, sodass Sie sich eine Bürgschaft aus Ihrem Umfeld wohl überlegen sollten.

Zweckentfremdung einer Lebensversicherung

Eine weitere Alternative ist es, wenn Sie Ihre bestehende Kapitallebensversicherung einsetzen. Hierbei gibt es mehrere Optionen, wobei die Wirksamkeit immer vom Wert der Lebensversicherung abhängt. Je höher der Kapitalwert ist, desto sinnvoller und effizienter können Sie diese für Ihren Kredit verwenden. Die zwei gängigen Möglichkeiten sind das Auflösen der Lebensversicherung, um das Restwert als Eigenkapital für den Bankkredit zu nutzen oder die Beleihung von Lebensversicherungen.

Auflösung Ihrer Kapitallebensversicherung

Sie können in die Situation kommen, zu überdenken, Ihre Lebensversicherung direkt aufzulösen. Mit dem Kapital der Versicherung hätten Sie entweder einen geringeren Kreditbedarf oder aber höheres Eigenkapital für den Kredit. Zu bedenken ist jedoch, dass die Auflösung einer Versicherung oft mit hohen Kosten und sonderlichen Gebühren der Versicherungen verbunden ist. In vielen Fällen erhalten Sie weitaus weniger Geld ausgezahlt, als Sie eigentlich in die Versicherung eingebracht haben. Nur, wenn sich keine bessere Möglichkeit ergibt, sollten Sie Ihre Versicherung auflösen. Letztlich fehlt Ihnen die geplante Versicherungssumme, mit der Sie sicherlich für den Ruhestand gerechnet haben, später in jedem Fall.

Beleihung einer bestehenden Versicherung

Eine andere Variante, die oftmals wesentlich sinnvoller als die Auflösung einer Versicherung ist, ist die Beleihung. Verschiedene Unternehmen haben sich auf Darlehen spezialisiert, welche auf den Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung abzielen. Hierbei erhalten Sie einen eigenen Kredit von dem Unternehmen und die Versicherung bildet hierbei die Sicherheit. Mit dem erhaltenen Geld können Sie eine höhere Eigenkapitalquote bei der Bank nachweisen. Da bei dieser Option die Versicherung für Sie erhalten bleibt, sollten Sie eher eine Beleihung als eine Auflösung in Betracht ziehen.